In Mietwohnungen kümmert sich in der Praxis meist die Mieterin oder der Mieter um die jährliche Wartung, während Reparatur und Tausch einer mitvermieteten Therme häufig Sache des Vermieters sind. Maßgeblich sind Mietvertrag und Mietrecht im Einzelfall.
Überblick
Ob Mieter oder Vermieter die Wartung zahlt, steht im Vertrag und im MRG-Umfeld, nicht auf unserer Preisliste. Technisch bleibt die Pflicht am Gerät hängen: Eine Etagenheizung in der Wohnung muss sicher laufen.
Beauftragen Sie uns nur, wenn Sie dazu berechtigt sind oder der Vermieter zugestimmt hat. Wir brauchen Zugang und eine Ansprechperson für die Rechnung. Die Pauschale ist dieselbe wie bei einer Eigentumswohnung.
Ein Vermieter, der Jahre aussetzt, riskiert den Ausfall mitten im Winter. Dokumentieren Sie Ihre Aufforderung. Den technischen Befund liefern wir schriftlich.
Wer was beauftragt
Die Wartung beauftragen Mieter in der Regel selbst und legen das Protokoll auf Verlangen vor. Stellt der Techniker einen Defekt fest, ist zu klären, wer die Reparatur zahlt. Das hängt vom Vertrag und davon ab, ob das Mietrechtsgesetz voll anwendbar ist.
Bei Unklarheiten helfen die Mieterhilfe der Stadt Wien oder die Arbeiterkammer. Wir dokumentieren den Befund so, dass beide Seiten damit arbeiten können.
- Wartung: meist Mieter
- Reparatur und Tausch: häufig Vermieter
- Im Zweifel Mietvertrag und Beratung
So vermeiden Sie Streit
Informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich, wenn ein Defekt festgestellt wurde, und legen Sie das Protokoll bei. Beauftragen Sie größere Reparaturen nicht ohne Rücksprache, wenn der Vermieter zahlen soll.
Bei einem Notfall wie Gasgeruch oder Wasseraustritt gilt die Sicherheit vor der Zuständigkeit. Rufen Sie sofort Hilfe und informieren Sie danach.
Checkliste
- Mietvertrag zur Therme lesen
- Wartung jährlich beauftragen
- Protokoll aufbewahren
- Defekte schriftlich melden
- Bei Unklarheit Beratung nutzen
Wann Sie uns rufen sollten
Wenn eines dieser Anzeichen zutrifft, lohnt sich ein Anruf oder eine Anfrage mit Fotos:
- Der jährliche Termin ist fällig oder überzogen.
- Die Therme verrußt, taktet oder riecht nach Abgas im Aufstellraum.
- Hausverwaltung oder Versicherung will einen Nachweis.
Der Service ist Reinigung, Prüfung und Messung. Er ist keine versteckte Reparatur. Was zusätzlich nötig ist, besprechen wir, bevor es eingebaut wird.
