Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Semitec GmbH
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, Lieferungen und Angebote der Semitec GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") gegenüber ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
2.3. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages wird ein Entgelt verrechnet, welches bei Auftragserteilung gutgeschrieben wird.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet. Mahnspesen und Kosten für Inkassobüros oder Rechtsanwälte sind vom Auftraggeber zu tragen.
3.4. Für Regiearbeiten (Arbeiten nach tatsächlichem Aufwand) gelten die aktuellen Regiesätze des Auftragnehmers.
4. Leistungsausführung und Termine
4.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Leistung auch durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
4.2. Vereinbarte Ausführungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden. Unvorhersehbare Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Lieferverzögerungen bei Materialien) berechtigen den Auftragnehmer zur Verschiebung der Termine.
4.3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Termin der Arbeitsbereich zugänglich und frei von Hindernissen ist. Wartezeiten, die durch den Auftraggeber verursacht werden, werden verrechnet.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
5.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre, für unbewegliche Sachen 3 Jahre ab Übergabe.
6.2. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
6.3. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird, außer bei Personenschäden, nicht gehaftet. Dies gilt nicht für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.4. Wartungsarbeiten (z.B. Thermenwartung) sind keine Reparaturen. Werden bei der Wartung Mängel festgestellt, so ist deren Behebung gesondert zu beauftragen.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Tritt der Auftraggeber unberechtigt vom Vertrag zurück, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 15% der Auftragssumme oder den tatsächlichen entstandenen Schaden geltend zu machen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers bzw. der Ort der Baustelle.
8.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
8.3. Es gilt österreichisches Recht.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.